Unterstützung in der Krise

Klarheit schaffen – Expertise bündeln

Der Krieg im Osten Europas und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen betreffen – mittelbar und unmittelbar – auch zahlreiche deutsche Unternehmen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung staatliche Unterstützung in Form eines Maßnahmenpakets angekündigt, teilweise können bereits Anträge gestellt werden. Dabei soll die Liquidität der betroffenen Unternehmen kurzfristig sichergestellt und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen gedämpft werden.

PwC begleitet und unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme des Zuschussprogramms und der weiteren Maßnahmen des Schutzschildes der Bundesregierung. Gemeinsam finden wir das richtige Programm für Ihr Unternehmen!

Das Maßnahmenpaket im Überblick

Zuschussprogramm (voraussichtliche Ausgestaltung)

Beihilfeart

Zeitlich befristeter, eng umgrenzter, direkter Kostenzuschuss zur temporären Kostendämpfung

Fördervoraussetzungen

  • Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind
  • Förderausschlüsse beachten (z. B. öffentliche Unternehmen, sanktionierte Unternehmen)

Voraussichtliche Antragsfrist

31.08.2022

Volumen 5-6 Mrd. Euro

Weitere Informationen

  • Förderzeitraum: Februar bis September 2022
  • Förderfähige Kosten: Monatliche Preisdifferenz Strom- und Gaskosten 2022/2021 oberhalb einer Verdopplung (Einschränkungen beachten)

Drei Förderstufen

  1. Unternehmen der energie- und handelsintensiven Branche gem. KUEBLL und Energiebeschaffungskosten von mindestens 3% des Produktionswerts: bis zu 30% der förderfähigen Kosten / max. 2 Mio. Euro
  2. Zusätzlich Nachweis Betriebsverlust, soweit förderfähige Kosten mind. 50% des Betriebsverlusts ausmachen: bis zu 50% der förderfähigen Kosten / max. 25 Mio. Euro / max. 80% Betriebsverlust
  3. Zusätzlich Zuordnung zu 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik; siehe Anhang 1 zum Befristeten Krisenrahmen): bis zu 70% der förderfähigen Kosten / max. 50 Mio. Euro / max. 80% Betriebsverlust

Förderzeitraum ab Juli 2022: verringerte Förderhöchstbeträge

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Zinsgünstige, haftungsfreigestellte Kredite über zwei Programmsäulen

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme

Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme

Eigen- und Hybridkapitalhilfen

Gezielter Einsatz von Eigen- und Hybridkapital zur Stabilisierung, z. B. (stille) Beteiligungen, Nachrangdarlehen

Finanzierungsprogramm Sicherheitsleistungen

Bundesgarantie zur Unterlegung von KfW-Kreditlinien

Mit PwC zur Liquiditätssicherung und Ausgleich von gestiegenen Energiekosten

Ihr PwC-Team unterstützt Sie interdisziplinär, schnell und kompetent

Wir begleiten Sie im gesamten Prozess zur Erlangung der Unterstützungen aus dem Maßnahmenpaket für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen, zunächst mit Fokus auf das Zuschussprogramm: Von der Prüfung Ihrer Antragsberechtigung und aller Voraussetzungen über die Kalkulation der möglichen staatlichen Unterstützung bis hin zur Schlussabrechnung – PwC ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Worauf Sie sich verlassen können

  • Ihr Finanzvorteil: Sie können sich stets darauf verlassen, dass Sie mit unserer Hilfe effizient und verlässlich die erforderliche und passende Unterstützung zur Abmilderung der Folgen der Sanktionen und des Kriegs erhalten.
  • Ihr Wissensvorteil: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Förderberatung sowie auf dem Gebiet des Beihilfe- und Zuwendungsrechts. Ob Corona-Hilfen, Energierechts-Privilegien oder weitere Förderprogramme zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln – wir kennen alle Antragsverfahren und Beteiligten.
  • Ihr Effizienzvorteil: Durch die systematische Abfrage und Aufbereitung Ihrer Daten können wir Ihnen eine effiziente Antragsprüfung und -vorbereitung bieten.

Schritt 1: Prüfung Ihrer Antragsberechtigung für den direkten Kostenzuschuss zur temporären Kostendämpfung

Schritt 2: Prüfung weiterer Voraussetzungen und der möglichen (maximalen) Antragshöhe

Schritt 3: Antragstellung für den direkten Kostenzuschuss zur temporären Kostendämpfung

Schritt 4: Unterstützung im Hinblick auf weitere Förderpotenziale

Zuverlässige Beurteilung Ihrer Antragsberechtigung

Weniger Aufwand bei der Antragstellung

Höhere Chancen auf Zuschüsse und Fördermittel – Fördermittel bleiben nicht unbekannt

Direkte Ansprechpersonen im Falle von Rückfragen

Unser Team

Unser interdisziplinäres Expertenteam vereint spezifisches Wissen rund um die Themen Energiewirtschaft und Energierecht, Beihilfe- und Zuwendungsrecht und Förderverfahren und -produkte. Wir stehen Ihnen sowohl bei der Identifikation für Sie relevanter Förderprogramme als auch während des gesamten Antrags- und Förderverfahrens zur Seite!

Michael Küper

Partner, Rechtsanwalt Energierecht michael.kueper@pwc.com Tel. +49 211 981-5396

Jan Philipp Otter

Partner, Rechtsanwalt Beihilfe- und Zuwendungsrecht jan.philipp.otter@pwc.com Tel. +49 40 6378-2357

Dr. Daniel Callejon

Senior Manager, Rechtsanwalt Energierecht daniel.callejon@pwc.com Tel. +49 211 981-2194

Darja Bleyl

Manager, Rechtsanwältin Beihilfe- und Zuwendungsrecht darja.bleyl@pwc.com Tel. +49 40 6378-2867

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9. Juni 2022: "Krieg in der Ukraine – Explosion der Energiekosten und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung"

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